Ab 2023 müssen Unternehmen mit 2.000 Mitarbeitenden und mehr die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz umsetzen. Dazu müssen sie ein Risiko-Management für ihre direkten Zulieferer etablieren. Die geplante ESG Compliance Suite hat eine Art Schufa-Algorithmus für ESG-spezifische Risikobewertung zum Ziel. Der Blogartikel erklärt die Grundlagen der geplanten Lösung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes.
Aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergeben sich sechs Anforderungen, vom Risikomanagement bis zur Reportingpflicht (siehe Abb. 1). Viele Unternehmen rechnen mit steigendem Personalaufwand, um diese Anforderungen zu erfüllen, wie der aktuelle CheMonitor für die Chemie-Industrie zeigt.
Hier stellt sich die Frage: Wie können die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz effizient umgesetzt werden? Wie lässt sich ein bestehendes Risikomanagement so erweitern, dass es dem Lieferkettengesetz entspricht?
Umsetzung des Risikomanagement gemäß Lieferkettengesetz
Um die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz umzusetzen, haben wir eine Vision entwickelt: eine umfassende ESG Compliance Suite. Die Suite wird neben den Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz weitere ESG (Environmental, Social, Governance) Standards abdecken.
Externe Daten ins Risikomanagement einbeziehen
Die geplante ESG Compliance Suite liefert eine Risikobewertung von Zulieferer-Unternehmen. Dafür zieht sie bis zu 200 Datenpunkte aus zuverlässigen externen Quellen heran – etwa Datenbanken der Weltbank, Berichte von NGOs, Sanktionslisten und Zertifikatsdatenbanken. Veröffentlicht beispielsweise eine NGO Hinweise auf Kinderarbeit bei einem Unternehmen/in einer Region, das Teil der eigenen Lieferkette ist, warnt die ESG Compliance Suite aktiv und schlägt vor, einen Zulieferer zu überprüfen?
Auf dieser Grundlage können Unternehmen ein datengetriebenes, automatisiertes Risikomanagement einführen, das den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entspricht und gleichzeitig den vertieften Prüfaufwand auf die voraussichtlich kritischsten Fälle lenkt. Gleichzeitig ist die ESG Suite so gebaut, dass sie weitergehende Anforderungen, wie sie derzeit für ein europäisches Lieferkettengesetz geplant sind, abdeckten kann.
Daten über geprüfte Zulieferer vernetzen
Eine unternehmensübergreifende Vernetzung von Informationen über geprüfte Supplier mündet mittelfristig in eine Art Whitelist sicherer Zulieferer – eine Art Schufa-Algorithmus für ESG-spezifische Risikobewertung.
Durch unternehmensübergreifendes Vernetzung und Teilen von ESG-Risiko-Einschätzungen lässt sich dieses Verfahren perspektivisch auf weit mehr Zulieferer ausweiten als nur die direkten.
Hinzu kommt: Die Risiken, die das Lieferkettengesetz in Bezug auf Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltzerstörungen nennt, geschehen häufig tiefer in der Wertschöpfungskette, bei kleinen Lieferanten und im n-ten Grad. Diese Unternehmen müssen laut Lieferkettengesetz zwar nur bei konkreten Verdachtsfällen überprüft werden. Aus unternehmerischer Sicht ist es jedoch sinnvoll, die Wahrscheinlichkeiten von Fehlverhalten einschätzen zu können: Wenn ein grober Verstoß gegen eine der im Lieferkettengesetz aufgeführten Anforderungen bei einem indirekten Supplier festgestellt wird, belastet das den Ruf eines Hersteller unabhängig vom Grad der Geschäftsbeziehung. Frühzeitige Hinweise verschaffen Supply-Chain-Verantwortlichen Zeit, Prüfungen zu veranlassen, ein Gespräch zu suchen oder – im schlimmsten Fall – andere Supplier zu finden bzw. zu beauftragen. Und das mit dem Ziel, Rufschädigungen für das eigene Unternehmen zu vermeiden.
Lieferkettengesetz: Umsetzung mit ESG Compliance Suite
Zurzeit befindet sich die ESG Compliance Suite noch in der Entwicklung, erste Tests mit echten Daten haben gezeigt, dass bestehende Risiken schnell und sicher erkannt werden. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben: Wir suchen Partner, mit denen wir unsere Lösung weiter entwickeln. Melden Sie sich bei Interesse per E-Mail bei Kilian Lück.
HIer erfahren Sie mehr über unser Leistungsportfolio rund um das Lieferkettengesetz.