Das deutsche Lieferkettengesetz – formal richtig Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – fordert von Unternehmen aus Deutschland ab 2023 Sozialverträglichkeit und Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten. Dazu definiert das Gesetz Risikomanagement- und Berichtspflichten und beschreibt Sorgfaltspflichten bei der Sozial- und Umweltverträglichkeit.

Das BMZ hat ein umfangreiches Q&A zu den Hintergründen des deutschen Lieferkettengesetzes verfasst. Darüber hinaus ist eine Regelung auf EU-Ebene geplant (siehe beispielhaft den Beitrag bei tagesschau.de)

Für wen gilt das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit

  • >3.000 Mitarbeitenden in Deutschland ab 2023
  • >1.000 Mitarbeitenden in Deutschland ab 2024

Was kommt mit dem deutschen Lieferkettengesetz auf Unternehmen zu?

Die im deutschen Lieferkettengesetz definierten Sorgfaltspflichten gelten über die ganze Supply Chain eines Unternehmens, vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Deswegen müssen Unternehmen die Einhaltung über die Prozessschritte aller Lieferanten, Tier-1 sowie Tier 2-n, nachweisen.

Die Implementierung ist eine strategische Aufgabe, die Manager proaktiv angehen sollten: Berichtspflichten und Risikomanagement lassen sich am einfachsten erfüllen, wenn Nachhaltigkeit schnell und tief in die Lieferkettenprozesse eingebettet wird.

Dazu gehören beispielhaft diese Schritte:

  • Transparenz über die Herkunft von Produkten erhöhen,
  • klare Standards in Einkaufs- und Managementprozesse einbinden,
  • ein aktives Risikomanagement einführen, das potenzielle Pflichtverletzungen erkennt,
  • systematische Umsetzung von Präventions- und Abhilfe-Maßnahmen entwickeln.

Wichtigste Eckpunkte des deutschen Lieferkettengesetzes für Unternehmen

Unsere Infografik fasst die Eckpunkte des Lieferkettengesetzes für Unternehmen zusammen.

Was ist das Lieferkettengesetz? Zusammenfassung: Lieferkettengesetz für Unternehmen
Zusammenfassung: Lieferkettengesetz im Überblick für Unternehmen, (c)CAMELOT

Wie können Unternehmen dem deutschen Lieferkettengesetz entsprechen

Wie werden Unternehmen compliant mit dem Lieferkettengesetz?

Die systematische Umsetzung von Maßnahmen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, umfasst verschiedene Arbeitsbereiche:

  • erhöhte Transparenz über die Herkunft von Produkten
  • Einbindung klarer Standards in Einkaufs- und Managementprozesse
  • ein aktives Risikomanagement zur Erkennung von potenziellen Pflicht-Verletzungen
  • und eine systematische Umsetzung von Präventions- und Abhilfe-Maßnahmen.

Wie weisen Unternehmen Compliance mit dem Lieferkettengesetz nach?

Ob die Sorgfaltspflicht eingehalten wird, wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft. Diese Behörde wird Eingriffsbefugnisse in Unternehmen bekommen – ähnlich dem Zoll bei Schwarzarbeit. So wird sie beispielsweise Untersuchungen in Unternehmen vornehmen dürfen.

Unternehmen dokumentieren ihre Compliance mit dem Lieferkettengesetz ständig und belegen sie einmal jährlich in einem Bericht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Jede Person kann Verstöße gegen das Lieferkettengesetz melden. Wird der Verstoß nachgewiesen drohen Bußgelder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes. Auch der Ausschluss aus öffentlichen Vergaben ist denkbar.

Was sind die Chancen für Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz ist der erste Schritt in Richtung einer nachhaltigen Supply Chain.

Es kann Ausgangspunkt für weitergehende Bemühungen von Unternehmen sein, den  gesellschaftlichen Wertbeitrag fördern und eine Vision zur strukturellen Transformation der Geschäftsmodelle zu entwickeln. Detaillierte Informationen zu den Chancen gibt unser Experten-Artikel zum Lieferkettengesetz.

In der deutschen Chemiebranche sprachen sich laut CHEMonitor eine knappe Hälfte der Befragten für die Regelung aus. Laut einer Umfrage des BMZ sind es branchenübergreifend sogar fast drei von vier Unternehmen (siehe Logistik heute).

Was müssen Unternehmen jetzt tun, um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes fristgerecht umzusetzen?

Große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden müssen bis Ende 2022 ihre Verantwortlichkeiten entlang der gesamten Lieferkette wahrnehmen. Dies betrifft indirekt auch kleinere Unternehmen, da

  • sie sich Upstream in der Lieferketten der großen Unternehmen befinden und damit deren Ansprüchen genügen müssen;
    und
  • sich der gesellschaftliche Trend hin zu mehr Verantwortung in Lieferketten durch die Umsetzung des Gesetzes weiter verstärken wird.

Um ab 2023 konform mit den Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu agieren, sollten Sie zügig mit diesen drei Schritten starten:

  • Lieferanten-Übersicht aktualisieren
  • Grundsatzerklärung für Menschenrechtsstrategie vorbereiten
  • Risikomanagement etablieren
     > Risikomanagement-System einführen
     > Risikoanalysen vornehmen

Handeln Sie jetzt: Starten Sie mit dem Aktivitätenplan für Ihr Unternehmen.

 

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