Das Lieferkettengesetz findet in der deutschen Chemie-Industrie ein gemischtes Echo.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – hat starke Auswirkungen auf die Chemie-Branche in Deutschland. Das zeigt der CHEMonitor 2/2021 von CHEManager und CAMELOT.

Pro und Contra des Lieferkettengesetzes für die Chemie-Branche

Befürwortung der Gesetzesabsicht

Vier von fünf Befragten aus der Chemie erhoffen sich bessere Arbeitsbedingungen für die Menschen, die in einem Unternehmen innerhalb der Lieferkette chemischer Produkte arbeiten. Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer (57 Prozent) bestätigen, dass bisherige freiwillige Selbstverpflichtungen der Chemie-Branche nicht ausreichen. Hier zeigt sich, dass es im Grundsatz eine breite Zustimmung zur Absicht des Gesetzes gibt.

82 Prozent der befragten Manager aus Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden geben zudem an, dass sie Teile der zukünftigen Maßnahmen bereits umgesetzt haben.

 

Studie Lieferkettengesetz in der Chemie: Wer trägt die Verantwortung
Lieferkettengesetz Chemie: So sehen Chemie-Manager die Verantwortung in der Lieferkette

 

Bedenken im Detail

In der konkreten Umsetzung äußern die Befragten aus der Chemie-Industrie jedoch Bedenken: 83 Prozent der Umfrageteilnehmer befürchten, dass die zusätzliche Bürokratie besonders mittelständische Unternehmen in der Lieferkette überfordert. Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sehen sehr viel Arbeit beim Zusammentragen der Informationen auf sich zukommen oder bezweifeln sogar, dass sie die Informationsbeschaffung leisten können.

Hinzu kommen rechtliche und fachliche Bedenken: 58 Prozent der Studienteilnehmer aus der chemischen Industrie sehen Rechtsunsicherheit bei der Haftung auf das eigene Unternehmen zukommen. Zusätzlich befürchten je etwa die Hälfte der Befragten, dass kleinere Lieferanten sich nicht auditieren lassen oder dass die Veröffentlichungspflicht bestehenden Verträgen widerspricht. 55 Prozent befürchten, dass sie für kritische Lieferanten eventuell keine Alternativen finden.

Eckpunkte des Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz verpflichtet alle Unternehmen, Sozial- und Umweltverträglichkeit in ihren Lieferketten nachzuweisen. Neben der eigenen Organisation müssen Chemie-Unternehmen ihre direkten Lieferanten (Tier-1) auditieren. Für mittelbare Lieferanten haben deutsche Chemie-Unternehmen eine Sorgfaltspflicht.

Welche Verbote und Pflichten gelten?

Konkret nennt das Gesetz diese Verbote und Pflichten:

Verbote Pflichten
Menschenrechte
  • Ausbeutung von Kindern
  • Zwangsarbeit / Sklaverei
  • Diskriminierung
  • Umweltschäden
  • Widerrechtlicher Einsatz von Sicherheitskräften
  • Arbeitssicherheit
  • Angemessene Löhne
  • Koalitionsfreiheit
Umweltschutz
  • Herstellung / Nutzung von Quecksilber
  • Persistente organische Schadstoffe
  • Ausfuhr gefährlicher Abfälle
 

  • Umweltgerechter Umgang mit Abfällen

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, unabhängig von der Branche. Zusätzlich gilt das Gesetz ab 2024 für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

Sind nur deutsche Unternehmen betroffen?

Das Lieferkettengesetz betrifft zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Die EU zieht jedoch nach: Derzeit ist eine europaweite Regelung für Sorgfaltspflichten in der Supply Chain in Arbeit.

Wie werden Verstöße gegen das Lieferkettengesetz geahndet?

Bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz drohen Bußgelder. Sie können bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Verantwortlich für die Überprüfung, ob das Lieferkettengesetz eingehalten wird, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es geht Verstößen nach, prüft Berichte und kontrolliert, ob Versäumnisse ausgeräumt werden.

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für die Chemie?

Was müssen Chemie-Unternehmen tun?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz richtet die Lieferketten auf nachhaltiges Wirtschaften aus, und berücksichtigt die Einhaltung von Menschenrechten in der Supply Chain. Um dem Lieferkettengesetz zu entsprechen, müssen Chemie-Unternehmen in neun Bereichen aktiv werden:

  1. Risikomanagement errichten für eigenes Unternehmen und direkte Zulieferer
  2. Passive Risikoüberwachung für indirekte Zulieferer etablieren
  3. Menschenrechtsstrategie des Unternehmens verabschieden
  4. Präventionsmaßnahmen für das eigene Unternehmen in Prozessen verankern bzw. Lieferantenspezifische Maßnahmen festlegen
  5. Konzept für Abhilfemaßnahmen bei Verstößen entwickeln (für eigenes Unternehmen, direkte Lieferanten und indirekte Lieferanten)
  6. Laufende Dokumentation über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten
  7. Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  8. Beschwerdeprozess einrichten
  9. Zuständigkeit für Risikomanagement festlegen

Der Blogartikel „Lieferkettengesetz und die nachhaltige Transformation der Supply Chain“ zeigt die Chancen zum nachhaltigen Umbau der Value Chain.

Wie müssen Chemie-Unternehmen ihre Lieferanten überprüfen?

Unternehmen müssen ein Risikomanagement für das eigene Unternehmen und die direkten Lieferanten aufbauen. Das Lieferkettengesetz verknüpft das mit einem regelmäßigen Reporting.

Für die mittelbaren Lieferanten ab Tier-2 schreibt das Gesetz eine Risikoüberwachung vor. Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen, für die das Lieferkettengesetz gilt, nicht nur nachgehen sondern auch aktiv werden: beispielsweise eine Risikoanalyse erstellen, ein Konzept für den Umgang mit dem betreffenden Lieferanten erstellen und nachverfolgen sowie Präventionsmaßnahmen festlegen. Denkbar sind auch Fragebögen oder Gutachten der Lieferanten, um zu versichern, dass deren Zulieferer nicht gegen Menschenrechte verstoßen und Umweltstandards einhalten.

Was sind erste Schritte für Chemie-Unternehmen?

Im ersten Schritt sollten Chemie-Unternehmen

  • ihr Risikomanagement an die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umbauen
  • eine Menschenrechtserklärung vorbereiten
  • den Nachweis der Sorgfaltspflichten mit Lieferanten festlegen
  • Veränderungen in Organisation, Prozess und ggf. Technologie für Dokumentation und Reportings vorbereiten

Hier finden Sie weitere Handlungsempfehlungen zum Lieferkettengesetz.

Lieferkettengesetz: Jetzt handeln!

Das Lieferkettengesetz schreibt Pflichten von Unternehmen in Deutschland entlang ihrer Lieferkette fest - das gilt auch für die multinational verflochtene Chemie-Branche. Informieren Sie sich, wie Sie die geforderten Pflichten effizient umsetzen.

Hier finden Sie weitere Handlungsempfehlungen und Benefits

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