In wenigen Wochen soll das Bundeskabinett über die Eckpunkte eines deutschen Lieferkettengesetzes entscheiden. Was heißt das für den Einkauf?

Für viele ist das Lieferkettengesetz, über das in Kürze entschieden wird, ein heißes Buzzword. Die genauen Hintergründe sind allerdings noch zu wenigen bekannt. Nachdem wir zu dem Thema bereits mit zahlreichen Kunden im engen Austausch stehen, möchten wir gerne unsere Erkenntnisse und Einschätzung teilen, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Rolle und Verantwortung des Einkaufs hat.

Das geplante Lieferkettengesetz basiert auf den drei Forderungen der Vereinten Nationen und der OECD von 2011:

  • Unternehmen müssen darüber berichten, wie sie Risiken in der Lieferkette analysieren,
  • Präventionsmaßnahmen in der Geschäftspolitik verankern,
  • Abhilfemaßnahmen ergreifen und einen Beschwerdemechanismus etablieren

Mittelständische und große Unternehmen in Deutschland sollen verpflichtet werden, grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards, wie die Einhaltung von Menschenrechten, entlang ihrer Lieferkette zu sichern. Konkret ist eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen gefordert, wonach betroffene Parteien vor deutschen Gerichten Schadensersatz einklagen könnten. Nachdem lange Zeit eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen als Lösung angesehen wurde, halten Gesetzgeber, Zivilgesellschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen und eine Vielzahl deutscher Unternehmen diese Option nun für gescheitert und plädieren für eine gesetzliche Regelung.

Auf der Gegenseite solidarisieren sich derzeit die Wirtschaftsverbände gegen ein deutsches Lieferkettengesetz und befürchten eine zusätzliche Belastung der Unternehmen in der Coronakrise sowie Bürokratieaufbau und in der Folge Wettbewerbsnachteile. Darüber hinaus ist die Durchführbarkeit der Gesetzesforderungen bis zu jedem Sublieferanten gerade im europäischen Ausland nur schwer umsetzbar. Nicht jeder Vorgang in der Lieferkette kann lückenlos dokumentiert werden3. Das geplante Gesetz wird zu einem Ungleichgewicht in der Umsetzung führen. Besonders die Textilindustrie, die pharmazeutische Industrie, die Lebensmittelindustrie sowie die Automobilindustrie haben einen hohen Anteil ausländischer Wertschöpfung und in der Folge besondere Abhängigkeiten von importierten Vorleistungen.

Was bedeutet das für den Einkauf?

Auf Unternehmensebene wird das Lieferkettengesetz sowohl die Rolle als auch die Verantwortung des Einkaufs als Bindeglied zu den Lieferanten enorm stärken. Die Gesetzgeber sehen eine gewisse Karenzzeit zur Einführung der geforderten Maßnahmen vor, dennoch sind Einkaufsverantwortliche gefordert, sich schon jetzt mit der Thematik und den Konsequenzen auseinandersetzen. Konkret sehen wir drei Handlungsfelder für den Einkauf:

  1. Transparenz in der Lieferkette erhöhen

In der Regel haben Einkaufsorganisationen lediglich Kontakt zu ihren direkten Lieferanten (Tier 1) und nicht zu ihren Sublieferanten (Tier n). Das erschwert die Durchführbarkeit von Nachhaltigkeits- und Compliance-Themen innerhalb der oft weitverzweigten Lieferkette erheblich. Sollten die im Gesetz geregelten Maßnahmen und Standards auch Tochterfirmen, Lieferanten und Sublieferanten im Ausland betreffen, ist der Einsatz von Technologien zur Lieferkettentransparenz unabdingbar. Hierfür eignen sich z.B. die Blockchain-Technologie sowie Cloud-basierte Lösungen, die Transparenz über Lieferanten- und Vorlieferantenbeziehungen ermöglichen.

  1. Nachhaltigkeit im Einkauf treiben

Das Lieferkettengesetz fungiert eindeutig als Treiber für mehr Nachhaltigkeit im Einkauf. Es stärkt die Verhandlungsmacht zu Nachhaltigkeits- und Compliance-Themen gegenüber den Lieferanten. Weiterhin müssen Nachhaltigkeits- und Compliance-Prozesse integriert und besser überwacht werden. Lösungsanbieter wie IntegrityNext oder EcoVadis helfen Nachhaltigkeitsstandards zu erfüllen. Daraus ergibt sich die Chance, Produkte unter dem Banner einer „nachhaltigen Lieferkette“ anbieten zu können. Gemäß LBBW4 sind Unternehmen, die nachhaltig agieren, erfolgreicher. Sie treffen auf ein gesteigertes Nachhaltigkeitsbewusstsein vieler Verbraucher und sind zudem innovativer, haben motiviertere Mitarbeiter und oft bessere EBIT-Margen.

  1. Risiko- und Lieferantenmanagementansatz überdenken

Das geforderte Risikomanagement soll für die betreffenden Unternehmen laut Gesetzesforderung „verhältnismäßig und zumutbar“ sein. Haften soll ein Unternehmer nur im Falle einer Beeinträchtigung, „die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar war“. Je nachdem, wie das Gesetz im Wortlaut ausgestaltet wird, müssen Einkaufsorganisationen sich darauf einstellen, ihren Risiko- und Lieferantenmanagementansatz zu überdenken und auszubauen. Neben der bereits angeführten Lieferkettentransparenz zur Risikominimierung empfehlen wir die Prüfung geeigneter Lösungen zum proaktiven Risikomanagement, wie beispielsweise Risk Methods.

Was empfehlen wir zum Status Quo?

Der genaue Zeitpunkt der Einführung ist noch unklar, aber letztlich entscheidend. Die deutsche Wirtschaft ist in der jetzigen Phase der Coronakrise noch geschwächt. Bestehende Lieferketten bzw. Produktionskapazitäten werden erst schrittweise wieder hochgefahren. Sollte sich die Verabschiedung des Gesetzes bis in das Frühjahr 2021 oder später verschieben, birgt es die Gefahr, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wird. In der Folge würde dies eine anhaltende Unsicherheit bedeuten. Auf EU-Ebene wird eine ähnliche Gesetzesinitiative bereits diskutiert. Bei zeitnaher Einführung in Deutschland hätte die Bundesrepublik die Chance, den nationalen Gesetzesentwurf als Basis eines EU-Gesetzes einfließen zu lassen. Hierfür müsste Deutschland jedoch zunächst einmal vorlegen, um eine solche Mitbestimmung auf europäischer Ebene glaubwürdig durchsetzen zu können.

Wir sind überzeugt, dass alle Aspekte nachhaltiger Entwicklung berücksichtigt werden müssen, das heißt neben den sozialen und ökologischen auch ökonomische Aspekte. Es gilt, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen Prävention von Schäden an Mensch und Umwelt durch klare Verpflichtung zu Sorgfalt in der Wertschöpfungskette und fairen Regeln, die für Unternehmen gelten, ohne sie unangemessen zu belasten. Für den Einkauf birgt das Lieferkettengesetz die Chance und die Argumentationsgrundlage, nachhaltige Aspekte in der Einkaufsstrategie zu manifestieren.

Letztendlich empfehlen wir Einkaufsverantwortlichen sich schon jetzt mit folgenden Fragen kritisch auseinanderzusetzen:

  • Inwiefern haben wir Transparenz über unsere Lieferketten?
  • Inwieweit haben wir einen fundierten Risikomanagementansatz etabliert?
  • Ob und wie werden Nachhaltigkeitsaspekte bei Lieferanten geprüft und veröffentlicht?

Wir werden weiterhin zu den Entwicklungen zum Lieferkettengesetz berichten und freuen uns auf anregende Diskussionen mit Ihnen.

Wir danken Kevin Tinnes für seinen Beitrag zu diesem Artikel.

CAMELOT CAse Study Brenntag NOrth America: People-focused MDM Transformation

Case Study Brenntag Nord-Amerika: Transformation Analytics

Das MDM-Projekt bei Brenntag North America stellte die Menschen in den Mittelpunkt des Transformationsansatzes, unterstützt durch Tranformation Analytics Daten. (in Englisch)

Download: People-Focused MDM Transformation

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